Kostenübernahme
Die Kasse zahlt Hilfsmittel nur bei ärztlicher Verordnung
Ist das benötigte Hilfsmittel im Rahmen einer ärztlichen Behandlung, einer Krankenhausbehandlung oder zum Ausgleich einer Behinderung nötig, übernimmt die Krankenkasse die anfallenden Kosten.
Die Kosten für individuelle Anpassungen, die Versorgung mit benötigtem Zubehör und die Schulung/Ausbildung im Umgang und Gebrauch des Hilfsmittels, werden ebenso übernommen.
Sofern ärztlich verordnet und nach Vorlage eines Kostenvoranschlages des Fachgeschäftes werden auch notwendige Änderungen, Reparaturen und Ersatz des Hilfsmittels durch die Krankenkassen getragen.
Bei Fragen oder für Detailauskünfte - sprechen Sie uns an!
Wir informieren Sie gerne!